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Zweifelsfragen des deutsch-österreichischen DBA

geschrieben amMo, 01/22/2024 - 13:52

Zur einheitlichen Anwendung und Auslegung der Grenzgängerregelung in Art. 15 Abs. 6 und Art. 19 Abs. 1a jeweils in Verbindung mit Ziffer 8 des Protokolls des DBA-Österreich hat das BMF gestützt auf Art. 25 Abs. 3 DBA-Österreich eine Konsultationsvereinbarung abgeschlossen (BMF, Schreiben v. 20.12.2023 - IV B 3 - S 1301-AUT/19/10006 :008).
Hintergrund: Die bisherige Grenzgängerregelung in Art. 15 Abs. 6 des Abkommens konnte den jüngsten Entwicklungen der Arbeitswelt, die zu geänderten Arbeitsformen (vor allem Arbeiten im Homeoffice) geführt haben, nicht ausreichend Rechnung tragen. Sie wurde daher neu gefasst, um Beschäftigten in der Grenzzone mehr Flexibilität einzuräumen.