Direkt zum Inhalt
Menu

Geändertes Muster elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2022

geschrieben amMo, 08/01/2022 - 09:45

Das BMF hat vor dem Hintergrund der neuen Energiepreispauschale ein geändertes Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2022 bekannt gemacht und seine Bekanntmachung v. 18.8.2021 (IV C 5 - S 2533/19/10030 :003, BStBl I 2021 S. 1079) aufgehoben (BMF, Bekanntmachung v. 15.7.2022 - IV C 5 - S 2533/19/10030 :003).
Entsprechend dem geänderten Muster ist eine vom Arbeitgeber ausgezahlte Energiepreispauschale im Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2022 mit dem Großbuchstaben "E" anzugeben (§ 117 Abs. 4 EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes). Weitere Änderungen haben sich nicht ergeben.